§ 4
§ 4
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
Den amtlichen Wortlaut findest du über den Link zum RIS-Original.
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Verordnungen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Erleichterungen bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, bei der Registrierkassenpflicht und bei der Belegerteilungspflicht (Barumsatzverordnung 2015 – BarUV 2015)
RIS-Gesetzesnummer 20009267 · BGBl. II Nr. 247/2015 · 32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht · Original im RIS öffnen
§ 4
Fassung: 1. Januar 2016 bis laufend
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