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45. Nachtrag zum Arzneibuch

Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über den 45. Nachtrag zum Arzneibuch

VerordnungFassung seit 16. Mai 2013RIS-Stand 16. Mai 2013

RIS-Gesetzesnummer 20008410 · BGBl. II Nr. 128/2013 · 82/04 Apotheken, Arzneimittel · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2

Fassung: 16. Mai 2013 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 45. Nachtrag zum Arzneibuch?

  • Kernaussage§ 2 45. Nachtrag zum Arzneibuch behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs, siebente Ausgabe 2011, sowie die Monographien und Texte des...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 45. Nachtrag zum Arzneibuch in einfachen Worten?

§ 2 45. Nachtrag zum Arzneibuch behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 16. Mai 2013 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
16. Mai 2013
Fassung seit
16. Mai 2013
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 05:28
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

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Verweise

Rückverweise

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