Verordnungen

12. MBA-Verordnung

Verordnung der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur über den akademischen Grad „Master of Business Administration“ (12. MBA-Verordnung) Universitätslehrgang „Aufbaustudium Internationales Management, Schwerpunkt Lateinamerika“ der Universität Linz

VerordnungFassung seit 1. Juni 2002RIS-Stand 11. Oktober 2016

RIS-Gesetzesnummer 20002007 · BGBl. II Nr. 227/2002 · 72/01 Hochschulorganisation · Original im RIS öffnen

§ 2

§ 2

Fassung: 1. Juni 2002 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 2 12. MBA-Verordnung?

  • Kernaussage§ 2 12. MBA-Verordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft.

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger Paragraph§ 1
Nächster ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 2 12. MBA-Verordnung in einfachen Worten?

§ 2 12. MBA-Verordnung behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Juni 2002 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
11. Oktober 2016
Fassung seit
1. Juni 2002
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 03:22
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

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