Sonstiges Bundesrecht

VfGH-Ausspruch, dass §§ 56 und 57 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren

Kundmachung des Bundeskanzlers über den Ausspruch des Verfassungsgerichtshofes, daß §§ 56 und 57 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren

KFassung seit 23. August 1991RIS-Stand 16. Februar 2023

RIS-Gesetzesnummer 10001113 · BGBl. Nr. 460/1991 · 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 23. August 1991 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass §§ 56 und 57 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren?

  • KernaussageArt. 1 VfGH-Ausspruch, dass §§ 56 und 57 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit

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Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass §§ 56 und 57 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren in einfachen Worten?

Art. 1 VfGH-Ausspruch, dass §§ 56 und 57 des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes verfassungswidrig waren behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
17. September 2021
Fassung seit
23. August 1991
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
30. August 2026 10:07
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