Sonstiges Bundesrecht

VfGH-Aufhebung RL-BA 1977

Kundmachung des Bundesministers für Justiz vom 17. Juni 1988 über die Aufhebung des § 41 der Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) durch den Verfassungsgerichtshof

KFassung seit 6. Juli 1988

RIS-Gesetzesnummer 10000974 · BGBl. Nr. 346/1988 · 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit · Original im RIS öffnen

Art. 1

Art. 1

Fassung: 6. Juli 1988 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 1 VfGH-Aufhebung RL-BA 1977?

  • KernaussageArt. 1 VfGH-Aufhebung RL-BA 1977 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 10. März 1988, V 52, 134 und 148/87-10, dem Bundesminister...

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Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
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Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
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Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 1 VfGH-Aufhebung RL-BA 1977 in einfachen Worten?

Art. 1 VfGH-Aufhebung RL-BA 1977 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
Keine RIS-Angabe
Fassung seit
6. Juli 1988
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
7. Oktober 2026 02:14
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