Sonstiges Bundesrecht

ADR - Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechn. Eigensch. - Widerruf

Kundmachung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr betreffend den Widerruf der Vereinbarung zwischen der für das ADR zuständigen Behörde des Königreiches Norwegen und dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich gemäß Rn. 2010 des ADR über die Beförderung bestimmter Stoffe mit pyrotechnischen Eigenschaften als Stoffe der Klasse 1

KIn Kraft seit 27. März 1993

RIS-Gesetzesnummer 10012246 · BGBl. Nr. 216/1993 · 99/03 Kraftfahrrecht · Original im RIS öffnen

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Art. 1

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Fassung: 27. März 1993 bis laufend