Bundesgesetze

Religionsunterrichtsgesetz

Bundesgesetz vom 13. Juli 1949, betreffend den Religionsunterricht in der Schule (Religionsunterrichtsgesetz).

BundesgesetzFassung seit 1. September 1988RIS-Stand 14. Februar 2024

RIS-Gesetzesnummer 10009217 · BGBl. Nr. 190/1949 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 185/1957 · 70/07 Schule und Kirche · Original im RIS öffnen

§ 7a

§ 7a

Fassung: 1. September 1988 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 7a Religionsunterrichtsgesetz?

  • Kernaussage§ 7a Religionsunterrichtsgesetz behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Religionsunterrichtsgesetz.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Nehmen am Religionsunterricht eines Bekenntnisses weniger als die Hälfte der Schüler einer Klasse teil, so können...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuUnterricht, Beurteilung, Rechte und Pflichten
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7a Religionsunterrichtsgesetz in einfachen Worten?

§ 7a Religionsunterrichtsgesetz behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1988 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
6. Mai 2015
Fassung seit
1. September 1988
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
3. Oktober 2026 10:08
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 138/2017 (NR: GP XXV IA 2254/A AB 1707 S. 188. BR: AB 9852 S. 871.)
  • BGBl. I Nr. 36/2012 (NR: GP XXIV RV 1631 AB 1683 S. 150. BR: AB 8703 S. 807.)
  • BGBl. Nr. 256/1993 (NR: GP XVIII RV 656 AB 1003 S. 109. BR: 4502 AB 4511 S. 568.)
  • BGBl. Nr. 329/1988 (NR: GP XVII RV 561 AB 616 S. 65. BR: AB 3495 S. 503.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 12Treffer 12

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KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage F1HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PRODUKTMANAGEMENT UND PRÄSENTATIONI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A....

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KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage B1HOTELFACHSCHULEI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A. PflichtgegenständeWochenstundenLehrverpflichtungsgruppeKlasseSumme12.3.1.Religion/Ethik122226(III)/III2.Allgemeinbildung, Sprache und Medien2.1Deutsch23339(I)2.2Englisch3339(I)2.3Geschichte und...

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KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage B2TOURISMUSFACHSCHULEI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A. PflichtgegenständeWochenstundenLehrverpflichtungsgruppeKlasseSumme1.2.3.1.Religion/Ethik102226(III)/III2.Allgemeinbildung, Sprache und Medien2.1Deutsch23339(I)2.2Englisch3339(I)2.3Zweite lebende...

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KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage B4HÖHERE LEHRANSTALT FÜR TOURISMUS – AUFBAULEHRGANGI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A....

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KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage B5KOLLEG FÜR TOURISMUSI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A. PflichtgegenständeWochenstundenLehrverpflichtungsgruppenSemesterI.II.III.IV.Summe1.Religion/Ethik1011114(III)/III2.Sprache und Medien2.1Lebende...

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KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage D2KOLLEG FÜR KUNST UND GESTALTUNGSCHWERPUNKT „SCHMUCK – DESIGN“I. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der...

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