§ 7a
§ 7a
Fassung: 1. September 1988 bis laufend
Kurzfassung / TL;DR
Worum geht es in § 7a Religionsunterrichtsgesetz?
- Kernaussage§ 7a Religionsunterrichtsgesetz behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
- Für wen relevantFür Schulen, Schüler, Erziehungsberechtigte und Schulverwaltung im Anwendungsbereich von Religionsunterrichtsgesetz.
- Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Nehmen am Religionsunterricht eines Bekenntnisses weniger als die Hälfte der Schüler einer Klasse teil, so können...
Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.
Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 7a Religionsunterrichtsgesetz in einfachen Worten?
§ 7a Religionsunterrichtsgesetz behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
Welche Fassung ist hier angezeigt?
Gilt in dieser Darstellung von 1. September 1988 bis laufend.
Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?
Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.
Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.
Änderungshistorie
Stand und Fassungen
- Zuletzt geändert am
- 6. Mai 2015
- Fassung seit
- 1. September 1988
- Fassung bis
- laufend
- Lokaler Stand
- 3. Oktober 2026 10:08
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Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:
- BGBl. I Nr. 138/2017 (NR: GP XXV IA 2254/A AB 1707 S. 188. BR: AB 9852 S. 871.)
- BGBl. I Nr. 36/2012 (NR: GP XXIV RV 1631 AB 1683 S. 150. BR: AB 8703 S. 807.)
- BGBl. Nr. 256/1993 (NR: GP XVIII RV 656 AB 1003 S. 109. BR: 4502 AB 4511 S. 568.)
- BGBl. Nr. 329/1988 (NR: GP XVII RV 561 AB 616 S. 65. BR: AB 3495 S. 503.)
Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.
Verweise
Rückverweise
Gesetze
Lehrpläne der humanberuflichen SchulenAnl. 6/1KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage F1HÖHERE LEHRANSTALT FÜR PRODUKTMANAGEMENT UND PRÄSENTATIONI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A....
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Lehrpläne der humanberuflichen SchulenAnl. 4/2KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage D2KOLLEG FÜR KUNST UND GESTALTUNGSCHWERPUNKT „SCHMUCK – DESIGN“I. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der...
Lehrpläne der humanberuflichen SchulenAnl. 5/1KurztitelKundmachungsorganTypV§/Artikel/AnlageInkrafttretensdatumIndex64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und KircheBeachtezum gestaffelten Inkrafttreten vgl. Art. 1 § 4 Abs. 3 idF BGBl. II Nr. 250/2021TextAnlage E1FACHSCHULE FÜR SOZIALBERUFEI. STUNDENTAFEL1(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)A. PflichtgegenständeWochenstundenLehrverpflichtungsgruppeKlasseSumme1.2.3.1.Religion/Ethik82226(III)/III2.Allgemeinbildung und Sprache2.1Deutsch3227(I)2.2Englisch3238(I)2.3Naturwissenschaften23003III2.4Geschichte...