Bundesgesetze

Bewertungsänderungsgesetz 1979

Bundesgesetz vom 3. Juli 1979, mit dem Maßnahmen auf dem Gebiete des Bewertungsrechtes getroffen werden und das Abgabenänderungsgesetz 1977 geändert wird (Bewertungsänderungsgesetz 1979)

BundesgesetzFassung seit 21. Juli 1979RIS-Stand 18. November 2014

RIS-Gesetzesnummer 10004305 · BGBl. Nr. 318/1979 · 33 Bewertungsrecht · Original im RIS öffnen

Art. 2

Art. 2

Fassung: 21. Juli 1979 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in Art. 2 Bewertungsänderungsgesetz 1979?

  • KernaussageArt. 2 Bewertungsänderungsgesetz 1979 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Die nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes 1955 zum 1. Jänner 1979 festgestellten und ab 1. Jänner...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuRechte und Pflichten, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphArt. 1
Nächster ParagraphArt. 3

Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt Art. 2 Bewertungsänderungsgesetz 1979 in einfachen Worten?

Art. 2 Bewertungsänderungsgesetz 1979 behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 21. Juli 1979 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

Rechtsverbindlich ist der amtliche Wortlaut in der jeweils maßgeblichen Fassung. Die Erklärung auf dieser Seite hilft nur bei der Orientierung.

Die Antworten sind eine Orientierung zum angezeigten RIS-Wortlaut und keine Rechtsberatung.

Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
18. November 2014
Fassung seit
21. Juli 1979
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
29. August 2026 01:48
Frühere Fassungen

Keine frühere Fassung im lokalen Cache. Der aktuelle RIS-Verweis bleibt als Originalquelle verknüpft.

Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

Keine lokal auflösbaren Verweise gefunden.

Rückverweise

Entscheidungen 0Gesetze 0Treffer 0

Noch keine Rückverweise im lokalen Cache. Die Aktualisierung wurde im Hintergrund vorgemerkt; bis dahin werden ausschließlich lokal vorhandene Daten angezeigt.