Bundesgesetze

Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg

Bundesgesetz vom 19. März 1981 über eine weitere Änderung der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg im Bereich der Moosache

BundesgesetzFassung seit 1. Januar 2008RIS-Stand 14. Oktober 2014

RIS-Gesetzesnummer 10000716 · BGBl. Nr. 193/1981 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008 · 11/02 Grenzänderungen · Original im RIS öffnen

§ 1

§ 1

Fassung: 1. Januar 2008 bis laufend

Kurzfassung / TL;DR

Worum geht es in § 1 Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg?

  • Kernaussage§ 1 Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.
  • Für wen relevantFür Personen, Einrichtungen oder Behörden, auf die diese Rechtsvorschrift im konkreten Fall angewendet wird.
  • Was konkret geregelt wirdKernpunkt: Der Verlauf der Landesgrenze zwischen dem Land Oberösterreich und dem Land Salzburg ist im Bereich der...

Orientierung zum amtlichen RIS-Text, keine Rechtsberatung.

Norm-KontextWo steht diese Bestimmung im Gesetz?
Teil / Abschnitt / KapitelKeine eigene Gliederungsangabe im lokalen Text erkannt.
Gehört thematisch zuÜbergangs- und Schlussbestimmungen
Vorheriger ParagraphAnfang oder Ende der Rechtsvorschrift.
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Begriffe / Tags

Häufige FragenFragen zu dieser Bestimmung
Was regelt § 1 Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg in einfachen Worten?

§ 1 Änderung der Landesgrenze Oberösterreich - Salzburg behandelt "diesen Abschnitt der Rechtsvorschrift" und ist im Zusammenhang mit dem aktuellen RIS-Wortlaut zu lesen.

Welche Fassung ist hier angezeigt?

Gilt in dieser Darstellung von 1. Januar 2008 bis laufend.

Ist diese Erklärung rechtsverbindlich?

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Änderungshistorie

Stand und Fassungen

Zuletzt geändert am
14. Oktober 2014
Fassung seit
1. Januar 2008
Fassung bis
laufend
Lokaler Stand
28. August 2026 21:55
Frühere Fassungen

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Was sich geändert hat

RIS nennt für diese Bestimmung ein Änderungsdatum; eine frühere lokale Textfassung für einen direkten Vergleich ist derzeit nicht gespeichert.

Letzte RIS-Änderungsquellen zur gesamten Rechtsvorschrift:

  • BGBl. I Nr. 2/2008 (BG) (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41. BR: 7799 AB 7830 S. 751.)

Die Änderungshinweise werden aus RIS-Metadaten und lokal vorhandenen Fassungen abgeleitet; eine redaktionelle Gesetzesmaterialien-Auswertung ist damit nicht verbunden.

Verweise

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Rückverweise

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