ÖVI verwehrt sich gegen Kriminalisierung der Vermieter durch die AK

Wien (OTS) – Der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) kritisiert die jüngste Kampagne der Arbeiterkammer (AK), die erneut mit Einzelfällen, fragwürdigen Schätzungen und lautstarker medialer Begleitung private Vermieter pauschal unter Generalverdacht stellt. Zu hohe Mieten, ein undurchsichtiger und ungerechtfertigter Lagezuschlag, fast nur noch befristete Verträge lauten die Vorwürfe. Diese einseitige Darstellung verzerrt die Realität und muss entschieden korrigiert werden, so ÖVI Geschäftsführer Anton Holzapfel.

Haftstrafen für Mietzinsüberschreitungen?

Die AK fordert Geld- oder sogar Haftstrafen ab einer Mietzinsüberschreitung von 20% bzw. 50% über dem gesetzlich zulässigen Richtwert – und ignoriert in ihrer Aussendung (wissentlich?) den Unterschied zwischen Richtwert und Richtwertmietzins.

Der Richtwert nicht der endgültig zulässige Mietzins,,sondern lediglich eine Ausgangsgröße. Der tatsächliche gesetzlich zulässige Richtwertmietzins ergibt sich erst nach Anwendung zahlreicher Zu- und Abschläge für Ausstattung, Lage und konkreten Eigenschaften des Mietobjekts. Weder Vermieter noch Mieter und deren Berater können heute den zulässigen Richtwertmietzins in Wien verlässlich ermitteln, ohne dass mehrere Gerichtsinstanzen und Sachverständige damit befasst werden.

Jemanden für die Überschreitung zu bestrafen, deren Grenze erst durch aufwändige Gerichtsverfahren abschließend im Nachhinein geklärt werden kann, widerspricht den Grundsätzen des Strafrechts in elementarer Weise.

Das Richtwertgesetz, das vor mittlerweile 30 Jahren eingeführt wurde, weist von Beginn an grundlegende Konstruktionsfehler auf: Wie ist es erklärbar, dass der Richtwert in der Steiermark (EUR 9,31/m² und Monat) um 38% höher ist als jener in Wien (EUR 6,74). Die geforderte Begrenzung des Lagezuschlags auf 20% des Richtwerts würde diese Situation noch absurd verschärfen. Der maximale Mietzins inkl. Lagezuschlag wäre in Wien dann deutlich geringer als der bloße Richtwert ohne jeden Lagezuschlag in einer steirischen Kleinstadt.

Befristungen sind auch Folge schwindender Rechtssicherheit

Die AK stellt zunehmende Befristungen als Ursache des Problems dar, tatsächlich sind sie logische Folge eines Umfelds, in dem Vermieten zum Rechtsrisiko wird. Die AK hat mit einer Vielzahl an Verbandsklagen selbst wesentlich zu dieser Erosion der Rechtssicherheit beigetragen, mit dem Ergebnis, dass niemand mehr zuverlässig sagen kann, welche Vereinbarungen in einem Mietvertrag noch zulässig getroffen werden können und Bestand haben. So verwundert es nicht, dass Vermieter auf kurzfristigere Vereinbarungen ausweichen, um einigermaßen diesen wirtschaftlichen Unsicherheiten zu entgehen.

Gesetzgeber ist gefordert

Wer private Vermietung immer stärker reguliert, Risiken erhöht und gleichzeitig Renditemöglichkeiten reduziert, muss sich fragen, wer künftig noch Wohnraum bereitstellt oder errichtet, wenn Vermieten immer mehr als rechtliches und ökonomisches Risiko wahrgenommen wird.

„Wer langfristige Mietverhältnisse will, muss auch langfristige rechtliche Stabilität garantieren“, so Holzapfel. „Die pauschale Skandalisierung privater Vermieter hilft niemandem – weder den Mietern noch dem Wohnungsmarkt.“

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