Bundeskriminalamt warnt vor neuer Deepfake-Masche: Täter versuchen Videokonferenz mit Innenminister einzufädeln

Bundeskriminalamt warnt vor neuer Betrugsmasche, bei der Kriminelle mit Deepfake-Technologie die Identität von Innenminister Karner vortäuschen, um Geldforderungen zu stellen

Wien (OTS) – In mehreren Versuchen wurde die Identität des österreichischen Bundesministers für Inneres missbräuchlich in einem täuschend echt wirkenden Videochat imitiert. Inhaltlich wurde im Rahmen dieser Täuschung um finanzielle Mittel gebeten, die angeblich für Lösegeldzahlungen im Zusammenhang mit Geiselnahmen bestimmt seien. Der Erstkontakt erfolgte über die offizielle Telefonnummer des Innenministeriums (+43 1 53126), die durch sogenannte „Caller ID Spoofing“-Methoden von der Täterschaft gefälscht wurde. Im weiteren Verlauf wurde in einem Videochat die angebliche Identität des Bundesministers vorgetäuscht.
Das Bundeskriminalamt stellt klar, dass es sich hierbei um einen Betrugsversuch handelt. Weder das Innenministerium noch österreichische Behörden würden jemals über Videochats oder Telefonanrufe zu Spendengeldern für Lösegeldzahlungen auffordern.Ermittlungen im Cyber-Crime-Competence-Center angelaufen

Auch wenn Deepfakes täuschend echt wirken, hinterlassen sie Spuren. Die Spezialistinnen und Spezialisten im Cybercrime-Competence-Center (C4) des Bundeskriminalamts ermitteln bereits in enger Zusammenarbeit mit internationalen Partnerdiensten auf Hochtouren, um die Hintermänner dieses Betrugsversuchs auszuforschen und weitere Vorfälle zu verhindern.

Deepfakes: Vom Spaß zur Gefahr

Manipulationen von Bildern und Videos sind nicht neu – Face-Swapping-Apps und Social-Media-Challenges haben diese Technik einem breiten Publikum bekannt gemacht. Durch den Einsatz künstlicher Intelligenz hat sich die Technologie jedoch in den vergangenen Jahren massiv weiterentwickelt. So lassen sich Deepfakes zunehmend leichter erstellen, sind schwieriger als solche zu erkennen und werden missbräuchlich für Straftaten verwendet.

Polizeiliche Maßnahmen seit 1. Jänner 2024

Um Deepfake-Straftaten besser erfassen und auswerten zu können, wurde mit 1. Jänner 2024 im polizeilichen Protokollierungssystem der Code „Deepfake“ eingeführt. Anzeigen wegen Deepfake-Manipulationen können seitdem gesondert ausgewertet werden, um ein umfassendes Lagebild zu erstellen und Ermittlungen gezielt zu führen.

Wie erkennt man Deepfakes?

Verdächtige Merkmale können sein:

  • unnatürliche Übergänge im Gesicht oder verschwommene Konturen,
  • unlogische Schatten, fehlendes Blinzeln, unnatürliche Mimik,
  • bei Stimmen: metallischer Klang, monotone Sprachweise oder falsche Betonungen.

Tipps im Umgang mit Deepfakes

  • Kritisch bleiben: Inhalte in sozialen Netzwerken oder via Messenger nicht ungeprüft glauben oder weiterverbreiten.
  • Quelle prüfen: Handelt es sich um eine offizielle, vertrauenswürdige Quelle?
  • Auffälligkeiten beachten: Unnatürliche Bewegungen, unlogische Details oder auffällige Tonqualität können Hinweise liefern.
  • Keine vorschnellen Handlungen: Bei Geldforderungen oder Drohungen sofort die Polizei verständigen.
  • Sparsam mit eigenen Daten umgehen: Vorsicht bei der Veröffentlichung von Fotos, Videos und Sprachaufnahmen im Internet.

 

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