Zadić, Korosec und Rauch: „Ende der Altersdiskriminierung bei Kreditvergabe ist Meilenstein für Selbstbestimmung von Senior:innen!“

Gesetzesnovelle nach deutschem Vorbild schafft mehr Fairness für ältere Menschen und ist Ergebnis enger Zusammenarbeit zwischen Bundesregierung und Seniorenrat.

Wien (OTS) – Justizministerium, Österreichischer Seniorenrat und Konsument:innenschutzministerium haben heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Einigung über eine Novelle des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes bekanntgegeben, mit der die Diskriminierung bei Kreditvergaben an ältere Menschen der Vergangenheit angehören. Zukünftig werden das Vorhandensein finanzieller Sicherheiten und die Rückzahlungswahrscheinlichkeit, anstatt der bisher herangezogenen statistischen Lebenserwartung, ausschlaggebend für die Vergabe von Bankkrediten sein. Zadić, Korosec und Rauch sind sich einig: „Das ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Senior:innen.“

Die bisherige Gesetzeslage benachteiligte ältere Menschen und erschwerte ihnen die Fortführung eines eigenständigen Lebensstils, besonders im Hinblick auf den alters- und pflegegerechten Umbau von Eigenheimen (z.B. Bad, Treppenlift, Barrierefreiheit) sowie die politisch und ökologisch gewünschte Finanzierung von Gebäudesanierungen.

Justizministerin Alma Zadić: „Mit der heute vorgestellten Gesetzesnovelle beenden wir die Altersdiskriminierung bei Kreditvergaben und sorgen so für ein gerechteres Miteinander. Es ist unsere Aufgabe als Bundesregierung jeglichen Formen von Diskriminierung einen wirksamen Riegel vorzuschieben. Dazu zählt auch die Benachteiligung älterer Menschen bei der Kreditvergabe. Klar ist:
Alter darf genauso wenig wie etwa Hautfarbe, Herkunft, Geschlecht oder sexuelle Orientierung eine Entschuldigung für ungerechtfertigte Benachteiligungen sein.“

Um diesen Missstand zu beenden, führten das Justizministerium, der Österreichische Seniorenrat als die sozialpartnerschaftliche Interessensvertretung von 2,4 Millionen Senior:innen, sowie das Konsument:innenschutzministerium intensive und konstruktive Verhandlungen. Auf Anregung von Seniorenrats-Präsidentin Ingrid Korosec wurde eine Regelung nach deutschem Vorbild erarbeitet.

Ingrid Korosec, vorsitzende Präsidentin des Österreichischen Seniorenrats und Präsidentin des Österreichischen Seniorenbundes:
„Kreditwürdigkeit ist eine Frage der finanziellen Sicherheiten, nicht des Alters! Darum habe ich dafür gekämpft, dass auch in Österreich möglich wird, was in Deutschland längst Praxis ist. Mit der Gesetzesnovelle haben wir eine große Ungerechtigkeit bei der Kreditvergabe beseitigt. Es wäre eine inakzeptable Form der Altersdiskriminierung, wenn ältere Menschen ihre gewohnte Umgebung oder ihr Eigenheim verlassen müssten, weil sie trotz Sicherheiten keinen Kredit bekämen. Die Novelle ist ein großer Etappensieg für Senior:innen und gegen Altersdiskriminierung!“

Bundesregierung und Seniorenrat setzen mit dieser Gesetzesnovelle ein klares Zeichen gegen Altersdiskriminierung und unterstützen ältere Menschen aktiv ein selbstständiges Leben zu führen.

Konsument:innenschutzminister Johannes Rauch: „Als Konsument:innenschutzminister ist es mir besonders wichtig, die Rechte der Senior:innen zu schützen. Es muss Menschen auch in einem höheren Alter möglich sein, wichtige Investitionen vorzunehmen, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Erb:innen ein Haus oder eine Wohnung verlieren. Das stellen wir mit den flankierenden Maßnahmen zur Novelle sicher. Mit der Neuregelung schaffen wir eine gute Balance zwischen den berechtigten Interessen älterer Menschen und jener der Banken, die Sicherheiten für ihre Kredite brauchen.“

Mit der Novelle wird klargestellt, unter welchen Voraussetzungen die Möglichkeit des Versterbens des/der Kreditnehmer:in während der Vertragslaufzeit im Rahmen der Kreditwürdigkeitsprüfung unberücksichtigt bleiben kann. Zum einen muss wahrscheinlich sein, dass der/die Kreditnehmer:in zu ihren/seinen Lebzeiten die vereinbarten laufenden Kreditraten aus dem Kreditvertrag bezahlen kann. Zum anderen muss der Wert der als Sicherheit dienenden Vermögenswerte Gewähr für die Abdeckung der mit dem Kreditvertrag im Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten leisten.

Das Gesetz soll Anfang des Jahres 2023 im Parlament beschlossen werden und mit 1. April 2023 in Kraft treten.

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