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Wilderei

Wilderei bezeichnet den Eingriff in ein fremdes Jagdrecht oder Fischereirecht.

Wilderei wird nach folgenden Gesetzen als Straftatbestand behandelt:

  • § 137 StGB – Eingriff in fremdes Jagd- und Fischrecht
  • § 138 StGB – Schwerer Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht
  • § 140 StGB – Gewaltanwendung eines Wilderers
  • § 141 StGB – Entwendung

Die Aufklärungsrate der angezeigten Wildereifälle liegt in Österreich etwa bei 35 Prozent.

Quellen & Einzelnachweise

http://de.wikipedia.org/wiki/Wilderei 08.11.2014

  1. BMJ-Pr7000/0053-Pr 1/2007, Anfrage zu „Gerichtsverfahren nach §§ 137 – 141 StGB: Wilderei in Österreich (2006)“ beim österreichischen Bundesministerium für Justiz (PDF; 45 kB)
  2. Aufklärungsrate der Jagdwilderei in Österreich bei st-hubertus.at

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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