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Als Verbundlichung wird es in Österreich bezeichnet, wenn durch den Bund Aufgaben, Kosten oder Einrichtungen übernommen werden. Oft handelt es sich dabei um Angelegenheiten, die bisher auf Landesebene administriert wurden. Wenn ein Beamter bei einer Landeseinrichtung Dienst versieht, welche verbundlicht wird, so hat er danach den Status eines Bundesbediensteten inne.
Als aktuelles Beispiel für das Vorhaben einer Verbundlichung dient das Vorhaben von Unterrichtsministerin Claudia Schmied, alle Landeslehrer als Bundeslehrer zu übernehmen.
Quellen
http://de.wikipedia.org/wiki/Verbundlichung 16.12.2014
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