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Sendeanlagenabgabe

Die Sendeanlagenabgabe (ugs. Handymastensteuer) war eine geplante Steuer des Landes Niederösterreich, mit der jeder Mobilfunksender besteuert werden sollte. Sie hätte ab 2006 im gesamten Bundesland gelten sollen, jedoch wurde sie nach einer Einigung mit den Mobilfunkbetreibern zurückgezogen.

Ausgenommen waren Sendeanlagen, die auf öffentlichem Gut stehen oder weniger als 4 Watt Sendeleistung haben, wobei jedoch nicht näher definiert wurde, was unter dieser im Gesetzestext angeführten Sendeleistung zu verstehen war.

Die Steuer sollte eine Eindämmung der Anzahl von Sendemasten bewirken. Zum Zeitpunkt errichtete jeder Mobilfunkbetreiber bevorzugt eigene Standorte, wogegen weder die Landesregierung noch die einzelnen Gemeinden Einspruchsmöglichkeiten haben. Durch die Steuer sollte wirtschaftlicher Druck auf die Netzbetreiber ausgeübt werden, eine größere Anzahl von Sendeanlagen gemeinsam zu betreiben (Site-Sharing). Die Netzbetreiber hielten technische Gründe dagegen: Da die Funknetze in den Jahren zuvor unabhängig voneinander errichtet wurden und gewachsen sind, und die Sender damit örtlich unterschiedliche Zielgebiete zu versorgen haben, sind die Senderstandorte nicht an jedem Ort für Sharing geeignet. Wo es funktechnisch sinnvoll erscheint, werden schon seit längerem gemeinsame Standorte errichtet.

Situation im Jahr 2011

Seit dem Jahr 2005 wurden insgesamt 43 Masten abgebaut. 355 Masten bestehen, die nur von einem Netzbetreiber benutzt werden. In Niederösterreich werden etwa 64 % der Masten von mehr als einem Betreiber genutzt, während es gesamtösterreichisch nur 48 % sind.

Weblinks

Quellen & Einzelnachweise

  1. Der Mobilfunkpakt und seine Folgen. In: ORF. 6. Dezember 2011

http://de.wikipedia.org/wiki/Sendeanlagenabgabe 11.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

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