Pro tempore

Pro tempore ist ein lateinischer Ausdruck und bedeutet wörtlich für die Zeit oder vorläufig. In der österreichischen Rechtssprache wird der Begriff nicht als eigener gesetzlich definierter Fachbegriff des allgemeinen Privatrechts oder öffentlichen Rechts verwendet. Er dient vor allem als sprachliche Zusatzbezeichnung, um klarzumachen, dass jemand eine Funktion, Vertretung oder Zuständigkeit nur vorübergehend ausübt.

Gemeint ist also keine besondere Rechtsfigur mit einem einheitlichen gesetzlichen Inhalt, sondern eine Formulierung, die den zeitlich beschränkten Charakter einer Tätigkeit oder Stellung beschreibt.

Was bedeutet das in der Praxis?

Wenn eine Person pro tempore handelt, übernimmt sie eine Aufgabe nicht endgültig, sondern nur für eine gewisse Zeit. Das kann etwa der Fall sein, wenn eine Funktion vorläufig wahrgenommen wird, bis die eigentlich zuständige Person wieder tätig ist oder eine neue Bestellung erfolgt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch der Jus-Praxis meint pro tempore daher meist:

  • vorläufig,
  • für die Dauer einer Vertretung,
  • bis zu einer endgültigen Entscheidung oder Bestellung.

Der Ausdruck sagt aber für sich allein noch nichts darüber aus, welche Befugnisse die betreffende Person genau hat. Diese ergeben sich nicht aus dem lateinischen Begriff, sondern immer aus der jeweiligen gesetzlichen Grundlage, aus einer Geschäftsordnung, aus einer Bestellung oder aus der konkreten Vertretungsregel.

Keine eigene allgemeine Rechtsnorm

Im österreichischen Recht gibt es keine allgemeine Bestimmung, die festlegt, was pro tempore in allen Rechtsgebieten bedeutet. Gerade deshalb ist Vorsicht wichtig: Aus der bloßen Bezeichnung darf man nicht automatisch schließen, dass alle Rechte und Pflichten einer Funktion uneingeschränkt bestehen oder umgekehrt eingeschränkt wären.

Entscheidend ist immer der konkrete rechtliche Zusammenhang. Wer eine Aufgabe vorübergehend wahrnimmt, kann je nach Rechtsgrundlage:

  • die Funktion nahezu vollständig ausüben,
  • nur einzelne Geschäfte besorgen, oder
  • auf reine Verwaltungs- oder Sicherungsmaßnahmen beschränkt sein.

Ob eine Person also bloß vertreten darf oder voll entscheidungsbefugt ist, beantwortet nicht der Ausdruck pro tempore, sondern die jeweilige Norm oder Anordnung.

Wo der Ausdruck vorkommt

Der Begriff kann in der österreichischen Rechtssprache, in Entscheidungen oder in älteren juristischen Formulierungen vorkommen. Besonders naheliegend ist er dort, wo es um vorläufige Funktionsausübung, Vertretung oder Interimszuständigkeiten geht.

In der Rechtspraxis kann der Ausdruck etwa verwendet werden, um kenntlich zu machen, dass jemand:

  • ein Amt vorübergehend versieht,
  • eine andere Person zeitweise vertritt,
  • bis zur endgültigen Klärung bestimmte Aufgaben übernimmt.

Das ist aber vor allem eine sprachliche Einordnung. Die eigentliche rechtliche Beurteilung richtet sich nach den Regeln über Vertretung, Organstellung, Bestellung, Zuständigkeit oder Kuratel im jeweiligen Rechtsgebiet.

Abgrenzung zu ähnlichen Begriffen

Pro tempore ist nicht dasselbe wie befristet. Eine befristete Bestellung hat regelmäßig ein von Anfang an bestimmtes Ende. Pro tempore beschreibt dagegen eher eine vorläufige Wahrnehmung einer Funktion, häufig bis ein anderer Zustand eintritt.

Auch mit interimistisch oder vorläufig gibt es Überschneidungen. Im Ergebnis ist pro tempore oft ähnlich zu verstehen. Der lateinische Ausdruck wirkt aber stärker als formelhafte Bezeichnung aus der juristischen Fachsprache und ersetzt nicht die Prüfung, welche Rechtsfolgen tatsächlich vorgesehen sind.

Warum der genaue Rechtsgrund wichtig ist

Für juristische Laien ist vor allem eines wichtig: Aus dem Zusatz pro tempore allein lässt sich meist nicht sicher ableiten, was eine Person darf oder nicht darf. Ob Unterschriften wirksam sind, Entscheidungen getroffen werden dürfen oder Vertretung nach außen besteht, hängt von der jeweiligen Rechtslage ab.

Das betrifft etwa Fragen wie:

  • Wer ist zuständig?
  • Wer darf rechtswirksam handeln?
  • Gibt es eine formelle Bestellung?
  • Ist die Vertretung zeitlich oder inhaltlich begrenzt?

Der Ausdruck ist daher eher eine Beschreibung als eine eigenständige Rechtsgrundlage.

Einfach zusammengefasst

Pro tempore bedeutet in der österreichischen Rechtssprache vorübergehend oder für eine gewisse Zeit. Der Ausdruck zeigt meist an, dass eine Funktion nur übergangsweise ausgeübt wird. Er schafft aber keine eigenen Rechte oder Pflichten. Maßgeblich ist immer, welche konkrete Norm, Bestellung oder Vertretungsregel dahintersteht.

Wer den Begriff in einem juristischen Text liest, sollte ihn daher nicht isoliert verstehen, sondern immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Funktion und ihrer Rechtsgrundlage.

Quellen

  • RIS – Rechtsinformationssystem des Bundes, Bundesrecht konsolidiert und Justizdokumentation, zur Einordnung österreichischer Rechtsnormen und Rechtssprache.
  • OGH 3 Ob 483/56, Entscheidung vom 3.10.1956, RIS-Justiz; zur Verwendung der Formulierung „Nachlaßverwalter pro tempore“ im österreichischen Rechtskontext.
  • Johanna Filip-Fröschl / Peter Mader, Latein in der Rechtssprache. Ein Studienbuch und Nachschlagewerk, 4. Auflage, new academic press 2014.
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