Par in parem non habet imperium

Par in parem non habet imperium ist ein Rechtsgrundsatz, der besagt, dass Gleiche über Gleiche keine Macht haben. Er wird zuweilen auch als par in parem non habet iudicium (Ein Gleicher hat über einen Gleichen keine Gerichtsbarkeit) oder par in parem non habet iurisdictionem (Ein Gleicher hat über einen Gleichen keine Rechtsprechungsgewalt) zitiert.

Dieser Rechtsgrundsatz entstammt ursprünglich dem römischen Recht und findet sich bereits bei den antiken Juristen Ulpian (170–223) und Iulius Paulus (3. Jahrhundert). Er ist dann später auch in den unter Justinian I. erstellten Digesten (533) enthalten. Im Mittelalter wird er von Bartolus in seinem Werk Tractatus Represaliarum (1354) verwendet, dort steht er in der folgenden erweiterten Form: Non enim una civitas potest facere legem super alteram, quia par in parem non habet imperium. (Ein Staat kann nämlich über einen anderen kein Gesetz erlassen, weil Gleiche über Gleiche keine Macht haben.)

Der Rechtsgrundsatz findet vor allem im Völkerrecht Anwendung, dort ist er insbesondere für die Souveränität der Staaten bedeutsam, denn Art. 2 Nr. 1 der UN-Charta legt sich auf das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten fest. Völkerrechtlich stehen alle Staaten – unabhängig von ihrer Größe und weltpolitischen Bedeutung – auf einer Ebene.

Literatur

  • Michael E. Kurth: Menschenrechte contra staatliche Souveränität (PDF; 190 kB), S. 3 (par in parem non habet imperium-Maxime)
  • Georg Dahm, Jost Delbrück, Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht. Walter de Gruyter 1989, ISBN 9783110058093, S. 277-295 (§35-39), 452-456 (§71)

Einzelnachweise

  1. Detlef Liebs, Hannes Lehmann: Lateinische Rechtsregeln und Rechtssprichwörter. C.H.Beck 2007, ISBN 3406562949, S.168
  2.  Georg Dahm, Jost Delbrück, Rüdiger Wolfrum: Völkerrecht. Walter de Gruyter 1989, ISBN 9783110058093, S. 277–295 (§35-39), S. 452–456 (§71)

http://de.wikipedia.org/wiki/Par_in_parem_non_habet_imperium 11.12.2014

Lizenzinformation zu diesem Artikel

Dieser Artikel basiert auf dem in den Quellen angeführten Wikipedia-Artikel, verfügbar unter der LizenzCC BY-SA 3.0“.

Bewertung dieses Artikels

Teilen   

Kanzlei-Empfehlung

heid-partner
berthold-hofbauer-titelbild-800x800

Videos

Podcast

Einfach in 3 Schritten einen Anwalt finden, der auf Ihr Rechtsproblem spezialisiert ist

Ein zugelassener Anwalt / eine zugelassen Anwältin ist dafür da, über Rechtsfragen zu beraten und Klienten vor Gericht zu vertreten. Es ist seine Aufgabe, Dienstleistungen im Bereich der Rechtsberatung zu erbringen und Klienten vor Gericht zu vertreten. Mit diesem Wissen kennt er alle relevanten Herausforderungen dieses Systems und ist mit allen einschlägigen Rechtsnormen vertraut.

Fachexperten auf Ihrem Gebiet

Anwalts-Empfehlungen gefiltert durch das RechtEasy-Team -Best Choice der Anwälte in Österreich

Chatbox aufmachen

Klicken Sie auf den blauen Button im rechten unteren Eck und wählen aus, dass Sie eine Anwaltsempfehlung benötigen.

Problem schildern

Erklären Sie, welches Anliegen Sie haben. Gehen Sie hier auch gerne ins Detail.

Zurücklehnen

Unser Team beurteilt Ihre Rechtsfrage und vermittelt den richtigen Anwalt/die richtige Anwältin für Sie in Ihrer Region.

Die Vermittlung ist kostenlos. Der jeweilige Anwalt wird Ihnen vorab die genauen Kosten mitteilen, sodass Sie immer die volle Kontrolle haben.

Rechts unten den Chat öffnen, Rechtsfrage stellen und gleich vermitteln lassen.

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Auf RechtEasy befinden sich über 7500 Begriffserklärungen und juristische Ratgeber, die von Rechtsanwälten und Juristen verfasst wurden

Filter