Es ist richtig, dass das Trinken und anschließende Autofahren gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Wenn jemand mit einem Blutalkoholgehalt (BAG) von mehr als 0,5 Promille bzw. 0,8 Promille erwischt wird, kann der Führerschein vorübergehend entzogen und eine Strafe verhängt werden. Allerdings ist diese Handlung alleine noch nicht strafbar im Sinne einer gerichtlichen Verurteilung. Erst wenn durch das betrunkene Fahren ein Unfall verursacht wird, bei dem Personen verletzt oder getötet werden, kann die Handlung strafrechtlich verfolgt werden.
Macht man sich gerichtlich strafbar, wenn man betrunken mit dem Auto fährt?
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