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Barwertverordnung

Dieser Begriff ist durch die Einführung des sogenannten Versorgungsausgleichs ins Scheidungsrecht gekommen. Er wird nur aktuell bei Ausgleichsansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung. Zunächst ist dabei festzustellen, welcher Teil der betrieblichen Altersversorgung während der Dauer der Ehezeit erworben wurde. In der Barwertverordnung sind nur bestimmte Kapitalisierungsfaktoren nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Mit einem Vervielfacher der Tabelle wird der sogenannte Barwert der zu erwartenden oder gegebenenfalls auch schon laufenden Jahresrente errechnet. Mit Hilfe der Tabellen wird dann ein Kapitalwert dieser Jahresrente festgestellt, der dann wieder entsprechend in Werteinheiten der gesetzlichen Rentenversicherung umgerechnet werden muss. Diese Werteinheiten geben dann wieder einen Betrag für die Sozialversicherungsrente, der dem Konto des Berechtigten bei seiner Sozialversicherung gutgeschrieben wird.

Quellen

http://www.rechtslexikon.net/d/barwertverordnung/barwertverordnung.htm

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