Änderungsverbot

Das Änderungsverbot im Urheberrecht ist das Verbot, ein ohne Zustimmung des Urhebers oder Rechtsinhabers genutztes Werk zu verändern.

§ 57 Urheberrechtsgesetz Abs. 1 UrhG bestimmt: ”Die Zulässigkeit von Kürzungen, Zusätzen und anderen Änderungen an dem Werke selbst, an dessen Titel oder an der Urheberbezeichnung ist auch bei freien Werknutzungen nach § 21 zu beurteilen. Sinn und Wesen des benutzten Werkes dürfen in keinem Fall entstellt werden.”

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