Schönherr unterstützt Stadtwerke Klagenfurt AG in UVP-Feststellungsverfahren zu Alpen-Adria-Sportbad in Klagenfurt

Schönherr hat die Stadtwerke Klagenfurt AG im UVP-Feststellungsverfahren für das Alpen-Adria-Sportbad in Klagenfurt beraten. Das Hallenbadprojekt hat eine weitere rechtliche Hürde erfolgreich überwunden.

Die Kärntner Landesregierung hatte festgestellt, dass für das Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sei – eine Entscheidung, die später vom ehemaligen Magistratsdirektor der Stadt, Peter Jost, angefochten wurde und zu einem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) führte. Das Verfahren vor dem BVwG wurde nach Zurückziehung der Beschwerde eingestellt, wodurch die ursprüngliche UVP-Feststellung bestätigt wurde. Damit ist der Weg für die Stadtwerke Klagenfurt AG geebnet, mit den Bauarbeiten am Südring in Klagenfurt bald zu beginnen.

Schönherr hat die Stadtwerke Klagenfurt AG zu umweltrechtlichen Belangen des Projekts, insbesondere im UVP-Feststellungsverfahren, beraten und vertreten. Das Hallenbadprojekt wurde in Klagenfurt über mehrere Jahre hinweg politisch heiß diskutiert. Im UVP-Feststellungsverfahren konnte nun endgültig geklärt werden, dass für das Alpen-Adria-Sportbad keine UVP durchzuführen ist.

Wir freuen uns sehr, dass wir zur Realisierung des Hallenbads in Klagenfurt beitragen konnten und bedanken uns beim Projektteam für die besonders gute Zusammenarbeit,“ sagte Christoph Jirak, Partner bei Schönherr.

Die Stadtwerke Klagenfurt AG steht im Eigentum der Stadt Klagenfurt und ist ein öffentliches Versorgungsunternehmen für Energie, Infrastruktur und Wasser mit über 900 Mitarbeitenden. Im Jahr 2023 erzielten die Zweige des Unternehmens einen Gesamtumsatz von rund EUR 415 Mio.

Das Schönherr-Team, das die Stadtwerke Klagenfurt AG bei diesem Projekt beriet, wurde von Christoph Jirak (Partner) geleitet und umfasste außerdem Simon Ferk (Rechtsanwaltsanwärter).

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