Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2020/03/0004 · 29. Dezember 2021
Ra 2020/03/0004 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 29. Dezember 2021
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
29.12.2021
Geschäftszahl
Ra 2020/03/0004
Rechtssatz
Gemäß § 5a Abs. 4 ORF-G 2001 hat sich der ORF bei der konkreten Ausgestaltung seiner Programme und Angebote vom jeweiligen Angebotskonzept leiten zu lassen und die dadurch gezogenen Grenzen einzuhalten. Bereits aus dem insofern klaren Wortlaut dieser Bestimmung geht hervor, dass der ORF bei der Angebotsausgestaltung grundsätzlich jenes Angebotskonzept heranzuziehen hat, das dem jeweiligen Angebot zugrunde liegt.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2021:RA2020030004.L05