Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 2013/07/0002 · 28. Januar 2016
2013/07/0002 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 28. Januar 2016
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
28.01.2016
Geschäftszahl
2013/07/0002
Rechtssatz
Zur Auslegung des Anlagenbegriffes in § 10 Abs. 1 AWG 2002 kann nicht uneingeschränkt und für jeden Fall der gewerbliche Betriebsanlagenbegriff (und so auch nicht der Begriff der Gesamtanlage des § 356e Abs. 1 GewO 1994) herangezogen werden. Zeigt der Inhalt der gewerberechtlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheide jedoch eindeutig, dass es sich bei mehreren Betrieben nicht um eine einheitliche Anlage iSd § 10 Abs. 1 AWG 2002 handelt, so sind diese Betriebe keine gemeinsame Anlage und kann ein Abfallwirtschaftskonzept für diese unter einem - trotz der räumlichen Nähe - nicht erstellt werden.