Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 2001/07/0166 · 18. November 2004

Rechtssatz · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 2001/07/0166 · 18. November 2004

Rechtssatz18. November 2004ECLI:AT:VWGH:2004:2001070166.X08

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Entscheidung

Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 2001/07/0166 · 18. November 2004

2001/07/0166 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 18. November 2004

Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.11.2004

Geschäftszahl

2001/07/0166

Rechtssatz

Mit der Entscheidung vom 1.4.2004, C-112/02 ("Kohlpharma"), folgte der EuGH den in dieser Rechtssache gestellten Schlussanträgen des Generalanwaltes. Darin hatte dieser ua die in diesem Vorabentscheidungsverfahren von der deutschen Regierung unter Berufung auf die Urteile des EuGH vom 20. Mai 1976 ("De Peijper") und 12. November 1996 "Smith Nephew Pharmaceuticals" geäußerte Meinung, es müssten die eingeführte Arzneispezialität und die im Einfuhrmitgliedstaat im Verkehr befindliche Arzneispezialität über einen gemeinsamen Ursprung verfügen, also von Firmen (gemeint: Unternehmen), die zur selben Unternehmensgruppe gehören, oder von unverbundenen Unternehmen, aber auf der Grundlage von Vereinbarungen mit ein und demselben Lizenzgeber, hergestellt werden, (mit ausführlicher Begründung im Erkenntnis) nicht geteilt. Wenn auch den Schlussanträgen eines Generalanwaltes im Verfahren vor dem EuGH nur die Wirkung eines unverbindlichen Gutachtens zukommt, so geben sie regelmäßig näheren Aufschluss über die rechtlichen Hintergründe der Entscheidung des Gerichtshofes, weshalb sie zusammen mit den Urteilen in der amtlichen Sammlung veröffentlicht werden.

Normen

11997E028 EG Art2811997E030 EG Art3031965L0065 Arzneispezialitäten-RL31991L0414 Pflanzenschutzmittel-RL32001L0083 Humanarzneimittel-RL61975CJ0104 de Peijper VORAB61994CJ0201 The Medicines Control Agency VORAB62002CJ0112 Kohlpharma VORABPMG 1997 §11 Abs2 idF 2000/I/039