Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 92/08/0207 · 8. Juni 1993
92/08/0207 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 8. Juni 1993
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
08.06.1993
Geschäftszahl
92/08/0207
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/13 89/08/0229 7
Stammrechtssatz
Gemeinsames Merkmal sowohl der selbständigen als auch der unselbständig Erwerbstätigen (zu denen nicht nur Dienstnehmer iSd § 4 Abs 2 ASVG zählen) ist, daß sie eine nachhaltige Tätigkeit entfalten, die (ihrem Typus nach) die Schaffung von Einkünften in Geldform oder Güterform bezweckt.
(Hinweis E 4.7.85, 83/08/0195)