Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ro 2024/11/0002 · 29. April 2025
Ro 2024/11/0002 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 29. April 2025
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
29.04.2025
Geschäftszahl
Ro 2024/11/0002
Rechtssatz
Im vorliegenden Fall wurden die betroffenen Arbeitnehmer von einem Unternehmen mit Sitz in Österreich ausschließlich an Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten überlassen. Die Entsende-Richtlinie gilt nach ihrem Art. 1 Abs. 1 jedoch nur für Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat, die im Rahmen der länderübergreifenden Erbringung von Dienstleistungen Arbeitnehmer gemäß Abs. 3 - also auch im Wege einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung - in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates entsenden. Die gegenständlichen Arbeitskräfteüberlassungen fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der Entsende-Richtlinie.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2025:RO2024110002.J03