Entscheidung
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · Ra 2017/11/0048 · 15. Juni 2018
Ra 2017/11/0048 · Verwaltungsgerichtshof (VwGH) · 15. Juni 2018
Gericht
Verwaltungsgerichtshof
Entscheidungsdatum
15.06.2018
Geschäftszahl
Ra 2017/11/0048
Rechtssatz
Bei Einführung der Befreiungsmöglichkeit nach § 112 Abs. 2 ÄrzteG 1998 stellte die - damals in § 112 Abs. 3 ÄrzteG 1998 normierte - Regelung explizit auf das Bestehen eines "gleichartigen" (nicht etwa: "gleichwertigen") Anspruchs ab, sei es aufgrund der Zugehörigkeit zu einem anderen Wohlfahrtsfonds, sei es aufgrund der Zugehörigkeit zu einem anderen berufsständischen Versorgungswerk im EWR. Diese beiden Arten von berufsständischen Versorgungswerken wurden insofern also gleichgesetzt, ohne dass es auf inhaltliche Details etwa der jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen, die gegebenenfalls einen Wertvergleich zuließen, angekommen wäre.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2017110048.L03