Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · LVwG-AV-14/005-2012 · 16. Dezember 2020
LVwG-AV-14/005-2012 · Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 16. Dezember 2020
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich16.12.2020
16.12.2020
www.ris.bka.gv.atSeite 2 von 2
www.ris.bka.gv.atSeite 1 von 1
Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Entscheidungsdatum
16.12.2020
Geschäftszahl
LVwG-AV-14/005-2012
Rechtssatz
Die Nächtigungszahlen eines Therapiezentrums sind bei der Bedarfsprüfung iSd § 10 Abs 1 Z 2 ApG analog dem Umrechnungsschlüssel für Touristen zu werten, was insofern realitätsnah ist, da ein Tourist seine (verschreibungspflichtigen, erforderlichen) Medikamente für gewöhnlich mit sich führt und die Aufenthaltsdauer für gewöhnlich vorab feststeht und je nach Therapie begrenzt ist. Eine Zählung der Therapiegäste als Zweitwohnsitzer erscheint insofern nicht realitätsnah, da der Zweitwohnsitzer für gewöhnlich einen dauerhaft längeren Bezug zum Zweitwohnsitz hat und – im Gegensatz zu einem Touristen – mit den Örtlichkeiten vertraut ist und somit allenfalls auch die Beschaffung von Medikamenten an seinem Zweitwohnsitz einplant.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.14.005.2012