Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · LVwG-AV-770/001-2019 · 21. Januar 2020
LVwG-AV-770/001-2019 · Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 21. Januar 2020
Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Entscheidungsdatum
21.01.2020
Geschäftszahl
LVwG-AV-770/001-2019
Rechtssatz
Als Standort der Apotheke ist eine Gemeinde, eine Ortschaft, ein Stadtbezirk oder ein Teil eines solchen Gebietes zu bestimmen. Die Betriebsstätte ist jenes Geschäftslokal […] in dem sich die Tätigkeit des Apothekeninhabers und der Angestellten entfaltet (vgl Serban/Heisler², 119).
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGNI:2020:LVwG.AV.770.001.2019