Entscheidung
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · LVwG-S-119/001-2019 · 13. November 2019
LVwG-S-119/001-2019 · Landesverwaltungsgericht Niederösterreich · 13. November 2019
Gericht
Landesverwaltungsgericht Niederösterreich
Entscheidungsdatum
13.11.2019
Geschäftszahl
LVwG-S-119/001-2019
Rechtssatz
Das Sozialversicherungsverhältnis besteht ex lege und meldeunabhängig mit Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (Aufnahme einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit). Das bedeutet gleichzeitig, dass der Pflichtversicherte kein Wahlrecht hat, ob er auf Grund der ausgeübten Tätigkeit der Sozialversicherung unterliegen soll oder nicht. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so tritt die Pflichtversicherung ein, wobei diese im Umfang der Vollversicherung (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) oder nur in Teilen – wie im Fall einer geringfügigen Beschäftigung nur in der Unfallversicherung – eintritt.
European Case Law Identifier
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.S.119.001.2019