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OGH · 14Os85/25v · 7. Oktober 2025

Hier: Das Erstgericht verlängerte (in einem Auslieferungsverfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft "aufgrund des außergewöhnlichen Umfangs und der Komplexität des Verfahrens") die Frist "zur Ausführung der Beschwerde" um vier Wochen. (T1)

Rechtssatz7. Oktober 2025ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135526

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Entscheidung

OGH · 14Os85/25v · 7. Oktober 2025

14Os85/25v · OGH · 7. Oktober 2025

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Normen

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