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OGH · 3Ob66/25i · 28. Mai 2025

Anders als im Streitverfahren kommt eine Zurückweisung eines Antrags wegen Identität mit dem Begehren eines bereits anhängigen Verfahrens im Außerstreitverfahren nicht in Betracht. Die Einheitlichkeit des Verfahrens ist vielmehr unter Beachtung der Überweisungsvorschrift des § 12 Abs 2...

Rechtssatz28. Mai 2025ECLI:AT:OGH0002:2025:RS0135456

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Entscheidung

OGH · 3Ob66/25i · 28. Mai 2025

3Ob66/25i · OGH · 28. Mai 2025

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Normen

ZPO §233 Abs1EO §35 Abs2AußStrG 2005 §12 Abs2