OGH

OGH · 4Ob174/24b · 19. November 2024

Allfällige Rückforderungsansprüche wegen zu hoch berechneter Zinsen entstehen bei Zahlung von Annuitäten daher nicht schon mit Zahlung der monatlichen (Pauschal-)Raten, sondern erst ab „Überzahlung“. (T1)Leistungen, die den tatsächlich geschuldeten Betrag übersteigen, können (dann) über § 1431 ABGB herausverlangt...

Rechtssatz19. November 2024ECLI:AT:OGH0002:2024:RS0135252

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 4Ob174/24b · 19. November 2024

4Ob174/24b · OGH · 19. November 2024

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

ABGB §1480ABGB §1431ABGB §1434ABGB §1478