Entscheidung
OLG Innsbruck · 5R22/23h; 13Ra30/23v · 28. November 2023
5R22/23h; 13Ra30/23v · OLG Innsbruck · 28. November 2023
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Normen
ZPO §50 Abs1ZPO §55
OLG Innsbruck
Beisatz: Gesonderte Kostenverzeichnung vorausgesetzt hat ein Rechtsmittelwerber bei Unterliegen in der Hauptsache Anspruch auf Kostenersatz für sein erfolgreiches – sei es gesondert, sei es verbunden – ausgeführtes Rechtsmittel (Kostenrekurs, Berufung im Kostenpunkt, Kostenrüge, Rekurs) im Kostenpunkt. (T1)
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5R22/23h; 13Ra30/23v · OLG Innsbruck · 28. November 2023
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