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OGH · 1Ob110/23t · 20. September 2023

Bei deren Konkretisierung sind die Wertungen der UN-Behindertenkonvention, insbesondere das Recht der behinderten Person auf volle und wirksame Teilhabe an der Gesellschaft und die Sicherstellung ihrer persönlichen Mobilität mit größtmöglicher Selbstbestimmung, zu berücksichtigen. (T1)

Rechtssatz20. September 2023ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134517

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Entscheidung

OGH · 1Ob110/23t · 20. September 2023

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