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OGH · 8Ob161/22t · 25. Januar 2023

Beisatz: Neben den in § 219 ZPO ausdrücklich angeführten Ausnahmen bezieht sich die Akteneinsicht daher nur auf Unterlagen, die zum Bestandteil der Prozessakten gemacht wurden (daher zB nicht auch auf Unterlagen, deren Verlesung bzw Verwertung das Gericht abgelehnt...

Rechtssatz25. Januar 2023ECLI:AT:OGH0002:2023:RS0134257

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Entscheidung

OGH · 8Ob161/22t · 25. Januar 2023

8Ob161/22t · OGH · 25. Januar 2023

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Normen

ZPO §219AußStrG 2005 §22Geo §170