LG für ZRS Wien

LG für ZRS Wien · 34R176/22t; 34R35/25m · 22. Juli 2025

Beisatz: Ein possessorischer Wiederherstellungsanspruch besteht auch bei reiner Sachbeschädigung (hier: Grabungsarbeiten) nicht, wenn dessen Erfüllung mit erheblichen Kosten oder der endgültigen Vernichtung erheblicher wirtschaftlicher Werte verbunden wäre. (T1)

Rechtssatz22. Juli 2025ECLI:AT:LG00003:2022:RWZ0000230

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Entscheidung

LG für ZRS Wien · 34R176/22t; 34R35/25m · 22. Juli 2025

34R176/22t; 34R35/25m · LG für ZRS Wien · 22. Juli 2025

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Normen

ABGB §339ABGB §346ZPO §454