Entscheidung
OGH · 9Ob30/22k; 9Ob53/24w; 4Ob4/25d · 25. Februar 2025
9Ob30/22k; 9Ob53/24w; 4Ob4/25d · OGH · 25. Februar 2025
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Normen
AußStrG 2005 §107 Abs3 Z1
OGH
Beisatz: Die Erziehungsberatung dient nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers dem Wohl des Kindes, indem sie den Blick und die Aufmerksamkeit der Eltern auf die Bedürfnisse und Nöte ihrer Kinder lenken soll, wodurch künftige Streitigkeiten um Kontaktrecht und...
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9Ob30/22k; 9Ob53/24w; 4Ob4/25d · OGH · 25. Februar 2025
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