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OGH · 6Ob113/20s; 9Ob30/21h; 8Ob147/25p · 24. März 2026

gegenteilig; Beisatz: Für den Fall unberechtigter Einwendungen gegen den Entgeltanspruch ist die Inanspruchnahme der nach § 1170b ABGB gegebenen Sicherheit zulässig. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Abrufs der Bankgarantie in Höhe der jeweils fälligen Forderung ist bloß der Zahlungsverzug...

Rechtssatz24. März 2026ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133336

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Entscheidung

OGH · 6Ob113/20s; 9Ob30/21h; 8Ob147/25p · 24. März 2026

6Ob113/20s; 9Ob30/21h; 8Ob147/25p · OGH · 24. März 2026

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Normen

ABGB §1170b