OGH

OGH · 14Os5/20x · 25. Februar 2020

Beisatz: Im Fall der Stattgebung des Fortführungsantrags infolge Mängel der Sachverhaltsermittlung hat das Gericht daher auszuführen, welche Beweise zur vollständigen Klärung des Sachverhalts im fortgeführten Ermittlungsverfahren aufzunehmen sind. (T1)

Rechtssatz25. Februar 2020ECLI:AT:OGH0002:2020:RS0133041

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 14Os5/20x · 25. Februar 2020

14Os5/20x · OGH · 25. Februar 2020

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

StPO §195StPO §196