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OGH · 14Os77/19h; 11Os155/19g · 14. Januar 2020

Beisatz: Hier: Dafür reicht die bloße Argumentation, es wäre eine kontradiktorische Vernehmung des Opfers durchzuführen gewesen, weil es der Staatsanwaltschaft verwehrt sei, Fragen der Glaubwürdigkeit ohne eine solche Beweisaufnahme selbst zu beurteilen, nicht aus. (T1) Beis auch wie...

Rechtssatz14. Januar 2020ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132759

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Entscheidung

OGH · 14Os77/19h; 11Os155/19g · 14. Januar 2020

14Os77/19h; 11Os155/19g · OGH · 14. Januar 2020

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StPO §195 Abs1 Z1