OGH

OGH · 11Os51/16h · 24. Mai 2016

Beisatz: Beugehaft über eine Zeugin, die sich bereits in dem gegen sie als Beschuldigte gesondert geführten Strafverfahren geständig verantwortet hatte. (T1)

Rechtssatz24. Mai 2016ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130777

Original im RIS öffnen · PDF

Quelle: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). Die lokale Darstellung, Verlinkungen und Kontextangaben dienen der Orientierung und ersetzen keine juristische Prüfung.

Entscheidung

OGH · 11Os51/16h · 24. Mai 2016

11Os51/16h · OGH · 24. Mai 2016

Den vollständigen Entscheidungstext findest du im verknüpften RIS-Original.

Normen

MRK Art6 Abs2StPO §93 Abs2StPO §157 Abs1 Z1