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OGH · 5Ob251/15w; 6Ob125/16z; 6Ob80/17h · 29. Mai 2017

Beisatz: Hier: In der Außerstreitstellung der Klageforderung dem Grunde und der Höhe nach kann kein Verzicht auf die Anrufung der Schlichtungseinrichtung nach § 8 VerG 2002 durch den Beklagten gesehen werden, ist dieser doch kraft der eingewendeten Gegenforderung eben nicht...

Rechtssatz29. Mai 2017ECLI:AT:OGH0002:2016:RS0130750

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Entscheidung

OGH · 5Ob251/15w; 6Ob125/16z; 6Ob80/17h · 29. Mai 2017

5Ob251/15w; 6Ob125/16z; 6Ob80/17h · OGH · 29. Mai 2017

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Normen

VerG 2002 §8