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OGH · 8Ob93/14f; 8Ob144/24w · 27. Februar 2025

Beisatz: Hier: Die ohne Einschränkung von der Beklagten erteilten Bestätigungsvermerke vermittelten Anlegern, die eine Genussscheinbeteiligung ins Auge fassten, das Bild formal makellos organisierter und dokumentierter Unternehmen, deren publizierte Daten von Fachleuten geprüft und für richtig und vollständig befunden...

Rechtssatz27. Februar 2025ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130435

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Entscheidung

OGH · 8Ob93/14f; 8Ob144/24w · 27. Februar 2025

8Ob93/14f; 8Ob144/24w · OGH · 27. Februar 2025

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