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OGH · 8Ob93/14f; 6Ob207/20i; 8Ob111/24t · 28. März 2025

Beisatz: Zur näheren Konkretisierung welcher Grad an Genauigkeit und Gewissenhaftigkeit in Bezug auf das Prüfungsrisiko aus Sicht der beteiligten Verkehrskreise im Anlassfall angemessen ist, dienen insbesondere die Verlautbarungen der nationalen und internationalen Berufsorganisationen. Diesen Standards kommt zwar keine...

Rechtssatz28. März 2025ECLI:AT:OGH0002:2015:RS0130434

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Entscheidung

OGH · 8Ob93/14f; 6Ob207/20i; 8Ob111/24t · 28. März 2025

8Ob93/14f; 6Ob207/20i; 8Ob111/24t · OGH · 28. März 2025

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