OGH

OGH · 6Ob151/12t; 5Ob119/19i; 1Ob112/23m; 2Ob194/23b; 4Ob188/24m; 9Ob47/25i · 23. Oktober 2025

Beisatz: Dass der für den Übergeber mit dem Austausch verbundene unverhältnismäßig hohe Aufwand gerade durch den Mangel, für den der Übergeber einstehen muss, verursacht worden ist, spricht für die Möglichkeit des Übernehmers, den Austausch zu verlangen. (T1) Vgl...

Rechtssatz23. Oktober 2025ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128891

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