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OGH · 8Ob135/12d; 8Ob83/19t · 25. Oktober 2019

Veröff: SZ 2012/146 Vgl; Beisatz: Das schließt freilich ebenso wenig wie der Gesetzestext aus, dass der Einstellungstatbestand vom Antragsteller auf eine Art und Weise bescheinigt wird, die die (zusätzliche) Einholung einer Strafregisterauskunft entbehrlich erscheinen lässt. (T1)Beisatz: Die Bestimmungen...

Rechtssatz25. Oktober 2019ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128490

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Entscheidung

OGH · 8Ob135/12d; 8Ob83/19t · 25. Oktober 2019

8Ob135/12d; 8Ob83/19t · OGH · 25. Oktober 2019

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IO §201 Abs1 Z1