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OGH · 2Ob112/10z; 7Ob18/13t; 1Ob119/17g; 10ObS37/23y · 22. Juni 2023

Beisatz: Berufsmäßige Parteienvertreter (Rechtsanwälte) unterliegen dabei dem erhöhten Haftungsmaßstab des § 1299 ABGB. (T1)Beisatz: Ein Rechtsanwalt muss eine Organisation schaffen, die es ermöglicht, auch offensichtlich leicht vorkommende Versehen im Nachhinein nachvollziehen und kontrollieren zu können. Er muss dafür...

Rechtssatz22. Juni 2023ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0127149

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Entscheidung

OGH · 2Ob112/10z; 7Ob18/13t; 1Ob119/17g; 10ObS37/23y · 22. Juni 2023

2Ob112/10z; 7Ob18/13t; 1Ob119/17g; 10ObS37/23y · OGH · 22. Juni 2023

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Normen

ZPO §146 Abs1 III