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OGH · 7Ob77/10i; 6Ob28/12d; 4Ob89/13m; 6Ob98/13z · 9. September 2013

Veröff: SZ 2011/40 Beisatz: Am Vorrang der Schadenersatzansprüche vor der Kapitalerhaltung ändert auch der Umstand nichts, dass Ansprüche ausschließlich oder zumindest überwiegend auf eine Verletzung der Vorschriften über die Ad-hoc-Publizität und auf Marktmanipulation gestützt werden und dass der...

Rechtssatz9. September 2013ECLI:AT:OGH0002:2011:RS0126930

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Entscheidung

OGH · 7Ob77/10i; 6Ob28/12d; 4Ob89/13m; 6Ob98/13z · 9. September 2013

7Ob77/10i; 6Ob28/12d; 4Ob89/13m; 6Ob98/13z · OGH · 9. September 2013

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