Entscheidung
OGH · 6Ob130/09z; 6Ob133/11v; 6Ob8/12p; 6Ob94/14p · 26. Juni 2014
6Ob130/09z; 6Ob133/11v; 6Ob8/12p; 6Ob94/14p · OGH · 26. Juni 2014
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Normen
FBG §24UGB §277
OGH
Auch; Beisatz: Der Geschäftsführer ist nach ständiger Rechtsprechung nicht verpflichtet, selbst den Jahresabschluss zu erstellen; er muss lediglich dafür Sorge tragen, dass dessen Erstellung erfolgt. (T1) Beisatz: Das gilt auch für Vorstandsmitglieder und Insolvenzverwalter. (T2)
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6Ob130/09z; 6Ob133/11v; 6Ob8/12p; 6Ob94/14p · OGH · 26. Juni 2014
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